Am Ende doch zu kompliziert und ungerecht?
Sitzen im zwanzigsten Bundestag schon bald mehr Leute als je zuvor; vielleicht sogar mehr als momentan bei Großveranstaltungen im Innenraum erlaubt sind? Der Vergleich mag belanglos sein, aber die Frage über eine immer weiter anschwellende Zahl von Parlamentarierinnen und Parlamentariern hat sich zum wiederholten Male bis zum Bundesgerichtshof durchgerungen.
Im ersten Bundestag (1949) gab es 402 Sitze, im zehnten Bundestag (1983) waren es 520. Im jetzigen Parlament sitzen 709 Angeordnete – ab September vielleicht schon 800? Die Verdoppelungsrate des Bundestags wäre damit größer als die der Bevölkerung der Bundesrepublik.
Und wer kann noch nachvollziehen welche Abgeordneten mit wie vielen Erst- und Zweitstimmen aus welchen Wahlkreisen mit wie viel Prozent zu der Sitzverteilung ihrer Fraktion in welchem Maße beitragen und wie viele Überhangmandate durch Ausgleichsmandate korrigiert werden müssen…
Müssen Bürgerinnen und Bürger, alt wie jung, bald Kurse in Sozialwahltheorie oder Wahlrecht absolvieren, um die Prozedur und Fairness ihrer Demokratie noch nachzuvollziehen?
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