Bundeswahlleiter drohte mit Geldstrafe von 50.000 Euro
Wen dürfen Umfrageunternehmen befragen? Was dürfen sie fragen – und was davon publizieren?
Im Wahlgesetz gibt es viel zu beachten. Hinsichtlich der Briefwahl, die Millionen von Wählerinnen und Wählern bereits jetzt abgegeben haben, dürfen deren Selbstauskünfte zu ihren Wahlentscheidungen nicht in Umfragen vor Ablauf der Wahlzeit auftauchen. Ansonsten könnte dies verzerrend sein, da sich Wählerinnen und Wähler, die bis dato noch nicht gewählt haben, taktisch davon beeinflussen lassen könnten. Dies gilt übrigens nicht für hypothetische Fragen, wie die sogenannte Sonntagsfrage – Fragen wie „Wen würden Sie wählen?“
Ob das so seine Richtigkeit hat und ob Umfrageinstitute dies auch in Zukunft unterlassen müssen, wird gerade beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden diskutiert. Bisher drohen Umfrageunternehmen dafür Geldstrafen von bis zu 50.000 EUR.
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