EU plant eigenes Lieferkettengesetz
Am 01.01.2023 soll es ein EU-weites Lieferkettengesetz geben, das gegenüber dem deutschen Lieferkettengesetzt viel transparenter und damit konsequenter sein wird. Nach vielen Vertagungen wird EU-Justizkommissar Didier Reynders über einen Gesetzesvorschlag informieren, um globale Menschenrechtsverletzungen wie etwa in Produktionsbedingungen und Umweltschäden proaktiv und mit klaren Regeln zu stoppen. In Bezug auf einen aktuellen Gesetzesvorschlag sollen vor allem Großunternehmen dafür sorgen, dass sich rechtssichere Lieferketten etablieren können.
Je nach Beschäftigtengröße und Jahresumsatz ist damit eine Pflichterfüllung durch das Unternehmen nötig. Bei Kontrollvergehen können betroffene Unternehmen einem potenziellen Haftungsrisiko ausgesetzt sein. Zudem steigen Berichtspflichten für den Mittelstand. Als Kernpunkte des Gesetzesentwurfes bleiben das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens und stehen Bonuszahlungen für Manager bei Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten an. Mehrheitlich sind EU-Länder, wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien, bereit, mit entsprechenden Lieferkettengesetzen zu reagieren und sehen den Entwurf als Chance für gleiche Wettbewerbsbedingungen. Auch Verbraucher sind immer mehr daran interessiert, ob fair produziert wird.
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