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Grundrechte to go

Grundrechte to go

23. Mai 2024 Artikel Blog, Demokratie in Aktion

Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes starten wir eine Videoreihe zu den Artikeln 1-19. In kurzen Clips erklären wir die Artikel verständlich und unterhaltsam. Die Videos bieten eine gute Möglichkeit, mit Schülern über die Bedeutung der Grundrechte im Alltag zu sprechen.

Artikel 1 – Die Würde des Menschen

Die Würde des Menschen ist unantastbar! Heißt das, sie darf nicht angefasst werden? Unser Video zeigt, was es wirklich damit auf sich hat.

Artikel 2 – Freie Entfaltung der Persönlichkeit

In diesem Video geht es um Artikel 2 des Grundgesetzes und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Wir erklären, was es bedeutet und welche Einschränkungen es gibt.

Artikel 3 – Gleichheit vor dem Gesetz 

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das bedeutet, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder seiner Religion benachteiligt werden darf.

Artikel 4 – Glaubens- und Gewissensfreiheit 

Den Anfang macht das Thema Religionsfreiheit. Wussten Sie, dass Artikel 4 unseres Grundgesetzes das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert?

Artikel 5 – Recht auf freie Meinungsäußerung

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das bedeutet, dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Ein grundlegendes Recht, das unsere Demokratie stark macht!

Artikel 6 – Ehe und Familie

Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes schützt die Ehe und Familie als Grundlage der Gesellschaft. Er garantiert den besonderen Schutz von Ehe und Familie sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der Familie.

Artikel 7 – Schulwesen

Artikel 7 des Grundgesetzes regelt das Schulwesen und garantiert, dass der Staat über das gesamte Schulwesen die Aufsicht hat. Dies sichert eine einheitliche und gerechte Bildung für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Artikel 8 – Versammlungsfreiheit

Artikel 8 des Grundgesetzes schützt das Recht auf Versammlungsfreiheit. Das bedeutet, dass jeder das Recht hat, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln und seine Meinung zu äußern. Ein grundlegendes Recht, das unsere Demokratie stärkt!

Artikel 9 – Vereinigungsfreiheit

Artikel 9 des Deutschen Grundgesetzes schützt das Recht auf Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Koalitionsfreiheit. Jeder hat das Recht, sich frei zu vereinigen, zu versammeln und Gewerkschaften zu bilden.

Artikel 10 – Brief- und Fernmeldegeheimnis

Artikel 10 des Grundgesetzes schützt das Briefgeheimnis. Das bedeutet, dass jeder das Recht hat, seine Kommunikation frei und unbeobachtet zu führen. Ein grundlegendes Recht, das unsere Privatsphäre schützt!

Artikel 11 – Freizügigkeit

Artikel 11 des Grundgesetzes garantiert die Freizügigkeit. Jeder hat das Recht, sich in Deutschland frei zu bewegen und seinen Wohnsitz zu wählen. Ein fundamentales Recht, das unsere Freiheit stärkt!

Artikel 12 – Berufsfreiheit

Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert die Berufsfreiheit. Jeder hat das Recht, seinen Beruf frei zu wählen und auszuüben, ohne staatliche Einschränkungen, solange keine gesetzlichen Vorgaben verletzt werden. Dieses grundlegende Recht fördert individuelle Entfaltungsmöglichkeiten und berufliche Vielfalt.

Artikel 13 – Unverletzlichkeit der Wohnung

Wusstest du, dass Artikel 13 des Grundgesetzes die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert? Jeder hat das Recht, sich in seinem Zuhause sicher und ungestört zu fühlen, ohne staatliche Eingriffe. Dieses grundlegende Recht schützt unsere Privatsphäre und persönliche Freiheit.

Artikel 14 – Eigentum und Erbrecht

Artikel 14 des Deutschen Grundgesetzes garantiert das Eigentum. Er schützt das Recht auf Eigentum und legt fest, dass dieses nur zum Wohle der Allgemeinheit und gegen angemessene Entschädigung entzogen werden darf.

Artikel 15 – Vergesellschaftung

Artikel 15 des Deutschen Grundgesetzes regelt das Recht auf Sozialisierung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln. Es besagt, dass diese Güter der Allgemeinheit gehören können, wenn ein entsprechendes Gesetz dies vorsieht. Dabei muss festgelegt werden, wie und in welchem Umfang eine Entschädigung für die bisherigen Eigentümer erfolgt.

Artikel 16 – Staatsangehörigkeit

Artikel 16 des Grundgesetzes schützt die deutsche Staatsangehörigkeit. Jeder hat das Recht, seine Staatsangehörigkeit nicht gegen seinen Willen zu verlieren, insbesondere nicht, wenn dies zur Staatenlosigkeit führen würde. Dieses grundlegende Recht sichert die Zugehörigkeit und Identität jeder Person.

Artikel 17 – Petitionsrecht

Artikel 17 des Deutschen Grundgesetzes regelt das Petitionsrecht. Dieses Recht ermöglicht es jedem Bürger, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden, um seine Anliegen vorzubringen. Das Petitionsrecht ist ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung und dient der Wahrung der demokratischen Mitbestimmung.

Artikel 18 – Verwirkung von Grundrechten

Artikel 18 des Grundgesetzes regelt die Verwirkung von Grundrechten. Danach verliert jemand seine Grundrechte, insbesondere das Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, wenn er diese Rechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht. Die Verwirkung von Grundrechten ist ein Instrument zum Schutz der Demokratie und zur Abwehr extremistischer Bestrebungen.

Artikel 19 – Einschränkung von Grundrechten

In Artikel 19 geht es um die Einschränkung von Grundrechten. Das Grundgesetz garantiert zahlreiche Grundrechte, die jedoch unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden können. Der Staat darf diese Rechte niemals so weit einschränken, dass ihr innerer Kern verletzt wird. Erfahre in diesem Video, wie das Grundgesetz diese Balance wahrt und warum es wichtig ist, die Regeln genau zu kennen.

Tags: Demokratie, Demokratie in Aktion, FAZ, Grundgesetz, Grundrechte, Videoreihe

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