Intransparent, übergriffig, undemokratisch
Man könnte fast schon meinen, dass Koalitionsverhandlungen ein fester Bestandteil der Verfassung wären. Tatsächlich sind sie aber nicht einmal erwähnt. Den ersten Koalitionsvertrag gab es erst 1961, zwischen CDU und FDP, auf den damaligen Nachdruck der Liberalen. Ferner hat so ein Dokument auch keine rechtliche Grundlage und ist wohl eher rein politisch bindend. Eine Klage, die die Verbindlichkeit dieses sogenannten Vertrages prüft, hat aber auch noch nie jemand gewagt. Der Koalitionsvertrag von 2017, zwischen Union und SPD, umfasste 172 Seiten und insgesamt ca.
Grüne Ampel für die Digitalisierung
Die Digitalisierung der deutschen Schulen schleift. Die Fördergelder dafür stehen bereit, können aber aufgrund von Personalmangel und dichter Bürokratie nicht effizient abgerufen werden. Dem Bundesprogramm Digitalpakt Schule stehen 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dazu kamen noch während der Pandemie drei weitere Programme, im Wert von 1,5 Milliarden Euro, um Schülerinnen und Schülern digitale Leihgeräte und Lehrkräften Laptops bereitzustellen. Das Programm läuft zunächst von 2019-2024. Bisher wurden aber nur ein Drittel der Fördergelder beantragt und