Der erstaunliche Erfolg der Sonstigen
Die Sperrklausel bei der Bundestagswahl – die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde – gibt es in Deutschland seit 1953. Parteien brauchen mindestens. 5% der Zweitstimmen (oder mindestens. drei Direktmandate), um Abgeordnete in den Bundestag schicken zu dürfen. Der Grund: Der Mangel einer solchen Hürde habe in der Weimarer Republik (1918-1933) zur Zersplitterung der Politik geführt und damit zum Aufstieg der NSDAP.
Am Ende doch zu kompliziert und ungerecht?
Sitzen im zwanzigsten Bundestag schon bald mehr Leute als je zuvor; vielleicht sogar mehr als momentan bei Großveranstaltungen im Innenraum erlaubt sind? Der Vergleich mag belanglos sein, aber die Frage über eine immer weiter anschwellende Zahl von Parlamentarierinnen und Parlamentariern hat sich zum wiederholten Male bis zum Bundesgerichtshof durchgerungen. Im ersten Bundestag (1949) gab es 402 Sitze, im zehnten Bundestag (1983) waren es 520. Im jetzigen Parlament sitzen 709 Angeordnete – ab September vielleicht